Kollektives Arbeitsrecht

Auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts verfügen wir über langjährige Praxiserfahrung und haben bereits mit einer Vielzahl von Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften erfolgreich zusammengearbeitet.

Wir beraten Sie als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung über den Umfang und die Durchsetzungsmöglichkeiten Ihrer Mitbestimmungsrechte. Unsere Kanzlei entwirft Ihnen Regelungsabreden, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Wir vertreten Sie vor Gericht bzw. in Einigungsstellen.

Auch bei Betriebsänderungen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und prüfen ggf. bestehende Handlungsalternativen zum Konzept des Arbeitgebers. Gemeinsam mit Ihnen führen wir die Verhandlungsrunden und erläutern bzw. formulieren Ihnen einen Interessenausgleich oder Sozialplan.

Gewerkschaften stehen wir in allen Fragen rund um das Tarifvertragsrecht zur Verfügung.