Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte.
In diesen Bereichen bieten wir Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Interessen langjährige anwaltliche Erfahrung und ständig durch Fachfortbildungen aktualisiertes Wissen.
Wir klären mit Ihnen eingehend die Sachlage und entscheiden mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Ziele am besten durch außergerichtliches Vorgehen oder Klageerhebung bzw. Abwehr vor einem Gericht verwirklicht werden können.
Wir haben sowohl Erfahrung darin, Ihnen durch konstruktive Verhandlungen mit der Gegenseite zu Ihrem Recht zu verhelfen, als auch darin, Ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.